Spielplatz Darfelder Markt

Spiel- und Bolzplatz Darfeld

In der Auseinandersetzung um den Spiel- und Bolzplatz Darfeld geht es um die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Ein Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Der Flächennutzungsplan veranschaulicht die derzeitige und die zukünftig beabsichtigte Nutzung der Flächen der Gemeinde.

Die Verwaltung hat im Zuge der geplanten Bebauung „Rietkamp / Darfelder Markt“ vorgeschlagen, den derzeitigen Spiel- und Bolzplatz am Darfelder Markt mit zu überplanen und zwar dergestalt, dass die derzeitige Spielfläche in Wohnbaufläche umgewandelt wird.

Diese Planung entspricht nicht den Vorstellungen der Wählerinitiative Rosendahl (WIR) von einer familienfreundlichen Gemeinde. Gerade für unsere Jüngsten sind Spielplätze als Spiel- und Erfahrungsräume besonders wichtig. Sie bieten die Räume für die motorische Entwicklung, sie knüpfen beim gemeinsamen Spielen Kontakte zu anderen Kindern. Sie lernen Rücksichtnahme und stärken ihre sozialen Kompetenzen.

Daher hat Tobias Espelkott in der Ratssitzung am 3. September den Antrag gestellt, den Spiel- und Bolzbereich aus der Änderungsplanung herauszunehmen (siehe Antrag).

CDU und SPD haben diesen Antrag abgelehnt, stattdessen stimmten sie der Umwandlung zur Wohnbebauung zu. Zur Begründung hieß es, sollte der Bedarf des Spiel- und Bolzplatzes nicht mehr gegeben sein, könnte die Fläche umgehend bebaut werden. Es bräuchte keine erneute Änderung des FNPs und somit würde Geld gespart.

Was CDU und SPD allerdings nicht bedenken ist, dass im umgekehrten Fall  – es ergibt sich anschließend wieder der Bedarf an Spielfläche – keine Flächen mehr da sind, da sie alle bebaut sind.

WIR sehen den Bedarf dieses Platzes jetzt und auch in Zukunft. Wer die Bevölkerungsstruktur in den anliegenden Wohngebieten kennt, kann sich leicht ausrechnen, dass auch zukünftig kein Mangel an Kindern herrschen wird, die Spielfläche also notwendig bleibt.

Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit hat mit amtlicher Bekanntmachung in der Allgemeinen Zeitung am 9. September begonnen. Nun können Bürger und Bürgerinnen ihre Anregungen, Beschwerden, Änderungswünsche schriftlich einreichen oder mündlich in der Verwaltung zu Protokoll geben.

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